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Räumung von Grabstätten auf dem Friedhof in Dornburg-Frickhofen

Räumung von Grabstätten auf dem Friedhof in Dornburg-Frickhofen

Auf dem Friedhof in dem Ortsteil Frickhofen müssen vereinzelte Grabstätten entfernt werden, da die bestehenden Ruhefristen von 30 Jahren abgelaufen oder dauerhaft ungepflegt sind. Die betroffene Grabstätte Werner Stähler wurde bereits mit einem Hinweisschild versehen.

Die Nutzungsberechtigten der zu räumenden Grabstätte werden hiermit aufgefordert, Grabmäler, Einfassungen einschließlich der Fundamente und Grabschmuck bis zum
25.10.2024
von dieser Grabstelle zu entfernen.

Bei der Friedhofsverwaltung können schon jetzt Anträge auf Grabräumungen durch den gemeindlichen Bauhof gestellt werden. Für die Räumung von Grabstätten und den Abtransport, sowie die Entsorgung der Grabmale wird eine Gebühr von 180,00 Euro erhoben. Die bei eigener Räumung anfallenden Grabmale, Einfassungen und sonstige Abfälle dürfen nicht mehr innerhalb und außerhalb der Friedhöfe gelagert werden. Die Entsorgung ist auf eigene Kosten durchzuführen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß § 31 (2) der Friedhofsordnung der Gemeinde Dornburg Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen nach Ablauf der Ruhefrist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten oder nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten binnen 3 Monaten zu entfernen sind. Kommen die Nutzungsberechtigten dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zulassen. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, ein Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren.

Dornburg, den 25.07.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Dornburg
(Stahl) -Friedhofverwaltung-