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Ausscheiden von Mitgliedern aus der Gemeindevertretung und Nachrücken von Vertreter/innen

Die aufgrund des Wahlvorschlages der SPD Dornburg in die Gemeindevertretung der Gemeinde Dornburg gewählte Gemeindevertreterin,
Frau Heike Klawitter 65599 Dornburg-Wilsenroth
hat durch schriftliche Erklärung ihr Mandat als Gemeindevertreterin mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass die nächste noch nicht berufene Bewerberin aus dem Wahlvorschlag der SPD Dornburg
Frau Juditha Hering, Langendernbacher Str. 35, 65599 Dornburg-Frickhofen
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Dornburg nachrückt.

 

Der aufgrund des Wahlvorschlages der SPD Dornburg in die Gemeindevertretung der Gemeinde Dornburg gewählte Gemeindevertreter, Herr Achim Wüst, 65599 Dornburg-Dorndorf hat durch schriftliche Erklärung sein Mandat als Gemeindevertreter mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der SPD Dornburg
Herr Hans-Jürgen Burgwinkel, Ostring 5, 65599 Dornburg-Langendernbach
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Dornburg nachrückt.

 

Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 34 Abs.4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Dornburg innerhalb von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Rathaus, Frickhofen, Egenolfstr. 26, 65599 Dornburg, einzureichen.

 

Dornburg, den 25.06.2024

Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Dornburg
(Kirch)